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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Stand September 2019
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ado Nolte und seinen Kunden, soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
1.2 Diese AGB regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien. Sie gelten mit Auftragserteilung als anerkannt.
1.3 Diese AGB gelten für zukünftige Geschäfte in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung ist im Internet unter www.focusedmarketing.de abrufbar.
1.4 Für den Vertrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ado Nolte; andere Einkaufs- oder sonstige kundenseitige AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Ado Nolte nicht ausdrücklich widerspricht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Vereinbarungen, die diese AGB abändern oder aufheben, bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform ist ausgeschlossen.
2. Angebote, Vertragsschluss, Form
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2.1 Alle Angebote von Ado Nolte sind freibleibend, es sei denn, andere individuelle Vereinbarungen werden getroffen.
2.2 Die Auftragserteilungerfolgt zumindest in Textform (z.B. E-Mail) und durch den Kunden. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme der Auftragserteilung durch Ado Nolte zustande. Diese kann ausdrücklich, insbesondere durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung, oder gemäß § 151 BGB ohne ausdrückliche Erklärung, insbesondere durch Beginn der Auftragsbearbeitung, erfolgen.
2.3 Ado Nolte ist berechtigt, zur Ausführung der Aufträge Unteraufträge zu erteilen.
3. Mitwirkungsleistungen des Kunden
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3.1 Der Kunde hat die im Angebot ausdrücklich genannten Mitwirkungspflichten und unterstützt Ado Nolte bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Ergeben sich aus dem Angebot weitere Mitwirkungshandlungen des Kunden, die zwar darin nicht ausdrücklich aufgeführt sind, aber aus der Natur der Sache dem Kunden obliegen und für ihn erkennbar sind, so sind diese genauso zu behandeln wie ausdrücklich genannte Mitwirkungspflichten. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gehören mindestens die termingerechte Bereitstellung von kundenseitigen Informationen, Materialien, Daten und Inhalten, die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch Ado Nolte erforderlich sind.
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3.2 Nach Aufforderung durch Ado Nolte ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können. Die Freigabe erfolgt zumindest in Textform (z.B. E-Mail). Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar.
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4. Leistungsänderungen
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4.1 Aktualisierungen und nachträgliche Änderungen von Angeboten und Aufträgen benötigen die Zustimmung beider Parteien zumindest in Textform (z.B. E-Mail). Die Parteien dürfen ihre Zustimmung nicht treuwidrig verweigern. Die Leistungsänderungen werden als Zusatzvereinbarung Bestandteil des Vertrags zwischen Ado Nolte und dem Kunden.
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4.2 Sämtliche bis zur Leistungsänderung seitens Ado Nolte erbrachten vertraglichen Leistungen sind entsprechend der bis zur Leistungsänderung gültigen Vereinbarung zu vergüten, unabhängig davon, ob der Kunde diese Leistungen tatsächlich nutzen kann. Diese auf den für den Kunden nicht nutzbaren Teil der Leistung bezogene Vergütungspflicht entfällt, soweit die Leistungsänderung von Ado Nolte erbeten wurde und durch diese Leistungsänderung die bisherige Leistung für den Kunden nutzlos geworden ist.
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5. Leistungen und Leistungspflichtverletzung
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5.1 Die einzelnen von Ado Nolte zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot. Enthält die vertragliche Vereinbarung, sei es ausdrücklich oder naturgemäß, die Erstellung von Entwürfen oder Konzepten, die der Stellungnahme durch den Kunden bedürfen, so ist bereits die Anfertigung dieser Entwürfe bzw. Konzepte vertraglich, und sofern kein bereits vertraglich vereinbarter und passender Vergütungssatz gefunden werden kann, angemessen zu vergüten. Ado Nolte hat zur Erbringung seiner vertraglich geschuldeten Kreativleistungen Gestaltungsfreiheit. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind maximal zwei (2) Entwürfe bzw. Konzepte vertraglich geschuldet.
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5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden, insbesondere aufgrund von fehlender oder verspäteter Erfüllung der kundenseitigen Mitwirkungspflichten, sowie aufgrund von höherer Gewalt hat Ado Nolte nicht zu vertreten. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt wird Ado Nolte dem Kunden unverzüglich anzeigen. Als Fälle der höheren Gewalt gelten auch Arbeitskämpfe Dritter (Streik, Aussperrung) und die von Ado Nolte nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Ado Nolte berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Weitere gesetzliche Ansprüche bzw. Rechte bleiben vorbehalten. Insbesondere bleibt Ado Nolte vorbehalten, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen hat Ado Nolte Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallene vertragliche Vergütung, unabhängig davon, ob der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen tatsächlich nutzt oder nutzen kann. Darüber hinaus hat Ado Nolte in diesen Fällen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen, die im Vertrauen auf das Bestehen des Vertrages zu dessen Erfüllung bereits getätigt wurden. Dasselbe gilt für die Freistellung von Ansprüchen Dritter, gegenüber denen Ado Nolte Verpflichtungen im Vertrauen auf das Bestehen des Vertrages zu dessen Erfüllung eingegangen ist.
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6. Vergütung
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6.1 Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist Ado Nolte berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
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6.2 Ist Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung monatlich. Die Vergütung nach Zeitaufwand gilt im Zweifel auch für Fahrten von Ado Nolte zum Kunden oder zu kundenseitig benannten Orten.
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6.3 Alle Preise für vertragliche Leistungen von Ado Nolte sind Netto-Preise. Zuzüglich werden die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die zur Erbringung der vertraglichen Leistung angefallenen Aufwendungen wie Reisekosten, Fahrtkosten, Auslagen, etc. in Rechnung gestellt, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
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6.4 Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen übernimmt Ado Nolte , sofern nicht ausdrücklich vereinbart, keine Gewähr. Eine wesentliche Überschreitung des Anschlags im Sinne des § 650 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht erst bei einer Überschreitung des Anschlags um mehr als fünfzehn (15) Prozent.
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6.5 Der Kunde hat Auslagen, die Ado Nolte auftragsgemäß für den Kunden gemacht hat oder von Gesetzes wegen machen durfte, unverzüglich zu begleichen. Bis zur vollständigen Begleichung der Auslage hat Ado Nolte ein Zurückbehaltungsrecht an dem jeweiligen durch die Auslage erworbenen Gegenstand.
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7. Zahlungsbedingungen
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7.1 Forderungen sind sofort fällig. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen ohne Skontoabzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
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7.2 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Ado Nolte anerkannt sind.
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8. Schutz des geistigen und sonstigen Eigentums
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8.1 Von Ado Nolte erstellte und dem Kunden übermittelte Konzepte, Entwürfe, Präsentationen und Kostenvoranschläge (nachfolgend: Vorlagen) gelten zwischen dem Kunden und Ado Nolte auch dann als zugunsten Ado Nolte urheberrechtlich geschützt, wenn die Vorlagen nicht die für den gesetzlichen Urheberrechtsschutz hinreichende Schöpfungshöhe haben. Der Kunde darf die Vorlagen nicht ohne Zustimmung von Ado Nolte Dritten zugänglich machen.
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8.2 Die Übertragung vertraglich geschuldeter Nutzungs- bzw. Eigentumsrechte an Arbeitsergebnissen von Ado Nolte ist aufschiebend bedingt mit der vollständigen Zahlung der auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse entfallenden Vergütung. Eine nach Zeitaufwand gezahlte Vergütung gilt für die Arbeitsergebnisse, die in der abgerechneten Zeit fertiggestellt wurden.
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8.3. Ungeachtet der von Ado Nolte an den Kunden übertragenen Nutzungsrechte an den vertraglichen Arbeiten bleibt Ado Nolte berechtigt, auf seine vertraglichen Arbeiten unter Beachtung von Ziffer 12. (Geheimhaltungspflicht) unter Nennung des Kunden und Wahrung seiner berechtigten Interessen öffentlich in angemessener Form hinzuweisen und die Arbeiten intern zu archivieren.
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9. Ausschluss und Begrenzung der Haftung
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9.1 Ado Nolte haftet nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Kunde regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall beschränkt sich die Haftung von Ado Nolte für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
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9.2 Die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz und die gesetzliche Beweislastverteilung bleiben von diesen Regelungen unberührt.
10. Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber Ado Nolte verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche bei Bauwerken oder einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Ebenfalls verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist bei Werken, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen für Bauwerke besteht oder in Bezug auf einen Mangel, den Ado Nolte arglistig verschwiegen hat, oder auch, soweit Ado Nolte eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat.
11. Social Media und sonstige Web-Inhalte
Sofern Ado Nolte für den Kunden die Pflege und inhaltliche Aktualisierung von Social Media (facebook, twitter etc.) oder sonstigen Websites übernimmt, verbleibt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter gegenüber der Öffentlichkeit verantwortlicher Anbieter dieser Inhalte und wird als solches im jeweiligen Web-Impressum genannt. Ado Nolte hat während der Laufzeit des Vertrages das Recht, im Impressum unter den Anbieterangaben als betreuende Agentur mit einem Link auf die Homepage von Ado Nolte genannt zu werden. Ado Nolte ist verpflichtet, dem Kunden am Ende der Vertragslaufzeit die Zugangsdaten zu den vertraglichen Webinhalten auszuhändigen.
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12. Geheimhaltungspflicht
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12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung interner Informationen (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, als vertraulich erkennbare oder als solche gekennzeichneten Informationen), die von der jeweils anderen Partei bei der Anbahnung oder Abwicklung dieses Vertrages mitgeteilt werden/wurden.
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12.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für die internen Informationen des Abnehmers (Ausschreibungsunterlagen, Strategiepapiere, geschäftliche Agenden etc.), die den Parteien im Rahmen der Anbahnung oder Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zugänglich werden/wurden.
12.3 Die Parteien haben angemessene Maßnahmen für die Geheimhaltung zu treffen, insbesondere nicht mehr benötigte interne Informationen der anderen Partei bzw. des Abnehmers unverzüglich zu vernichten und ansonsten gegen Einsichtnahme Dritter gesichert aufzubewahren.
12.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Laufzeit des vorliegenden Vertrags hinaus fort.
12.5 Von der vorstehenden Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,
– die sich schon vor Mitteilung durch eine Vertragspartei im Besitz der jeweils anderen Vertragspartei befanden,
– die zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren,
– die nach ihrer Mitteilung durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegendem Vertrag geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch eine der Vertragsparteien.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
13.1 Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen von Ado Nolte und für Zahlungen des Kunden an Ado Nolte ist der Sitz von Ado Nolte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Gerichtsstand ist Hamburg.
13.2 Auf den zwischen Ado Nolte und dem Kunden bestehenden Vertrag und den daraus folgenden Rechtsverhältnissen findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.
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